Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Johannes Dag, Eibenweg 13, 33330 Gütersloh (nachfolgend „Makler“)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Maklerverträge zwischen dem Makler und seinen Auftraggebern und Interessenten (nachfolgend „Kunde“) über den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilien zum Kauf oder zur Miete.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Makler ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Zustandekommen des Maklervertrags
(1) Die Angebote auf der Website und in Immobilienportalen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Maklervertrag kommt insbesondere zustande, wenn der Kunde in Kenntnis der Provisionspflicht ein Exposé anfordert, weitere Informationen oder die Objektadresse verlangt oder eine Besichtigung vereinbart und der Makler dies in Textform bestätigt.
(3) Maklerverträge über Wohnungen und Einfamilienhäuser bedürfen der Textform (§ 656a BGB).
§ 3 Provision
(1) Die Provision wird mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrags (Kauf- bzw. Mietvertrag) verdient und fällig, wenn dieser durch den Nachweis oder die Vermittlung des Maklers zustande gekommen ist. Die Höhe ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé bzw. der Vereinbarung.
(2) Kauf: Die Provision beträgt 7,24 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern im Exposé nichts anderes angegeben ist.
(3) Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Käufer als Verbraucher: Es gilt der Teilungsgrundsatz nach §§ 656c, 656d BGB. Wird der Makler für beide Parteien tätig, zahlen Verkäufer und Käufer die Provision jeweils in gleicher Höhe. Wälzt der Verkäufer die Provision teilweise auf den Käufer ab, darf dessen Anteil höchstens 50 % betragen und wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich gezahlt hat.
(4) Miete von Wohnraum: Der Mieter zahlt eine Provision nur, wenn der Makler ausschließlich wegen des Suchauftrags des Mieters die Wohnung beschafft hat (§ 2 Abs. 1a WoVermittG). Die Provision ist dann auf zwei Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Im Übrigen trägt der Vermieter die Provision in vereinbarter Höhe.
(5) Gewerbliche Miete: x Nettokaltmieten zzgl. Umsatzsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
(6) Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der Hauptvertrag zu anderen Bedingungen oder über ein anderes Objekt desselben Eigentümers zustande kommt, sofern der wirtschaftliche Erfolg im Wesentlichen gleichwertig ist.
§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Kunden ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, wird er gebeten, dies dem Makler unverzüglich unter Angabe der Quelle mitzuteilen. Ein Provisionsanspruch besteht in diesem Fall nur, wenn die Tätigkeit des Maklers für den Vertragsschluss dennoch mitursächlich war.
§ 5 Vertraulichkeit
Alle Angaben und Unterlagen des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt. Gibt der Kunde sie ohne Zustimmung an Dritte weiter und schließt der Dritte daraufhin den Hauptvertrag, ist der Kunde zum Ersatz des dadurch entstandenen Schadens verpflichtet, höchstens in Höhe der entgangenen Provision. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
§ 6 Doppeltätigkeit
Der Makler darf für beide Parteien des Hauptvertrags provisionspflichtig tätig werden, soweit gesetzlich zulässig. Er bleibt dabei zur Unparteilichkeit verpflichtet.
§ 7 Angaben zum Objekt
Objektangaben beruhen auf Informationen des Eigentümers oder Dritter. Der Makler gibt sie mit der gebotenen Sorgfalt weiter, kann ihre Richtigkeit und Vollständigkeit aber nicht gewährleisten. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
§ 8 Informationspflicht des Kunden
Der Kunde informiert den Makler unverzüglich über den Abschluss des Hauptvertrags und stellt ihm auf Anfrage eine Kopie des Vertrags oder die für die Provisionsberechnung nötigen Angaben zur Verfügung.
§ 9 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
§ 10 Online-Wertermittlung
Die Online-Wertermittlung liefert eine unverbindliche Markteinschätzung. Sie ist kein Verkehrswertgutachten im Sinne von § 194 BauGB und ersetzt keine Besichtigung.
§ 11 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung.
§ 12 Geldwäschegesetz
Der Makler ist nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, seine Vertragspartner zu identifizieren. Der Kunde wirkt daran mit und legt auf Anforderung ein gültiges Ausweisdokument vor.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats entzogen werden.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Gütersloh.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Monat Jahr
